Das wird demnächst im neuen Thüringer Hochschulgesetz beschlossen. Wie schön – starke Führung hat ja noch niemandem geschadet.
Der Rektor wird zum Präsident: Er hat Vetorecht bei allen Beschlüssen, kann endlich neben Professoren auch noch Dekane berufen, in Abstimmung mit dem Präsidium (Kanzler, Prorektoren) kann er die Studiengänge neu sortieren, kann sie abschaffen oder fördern. Kontrolliert wird er von einem Hochschulrat, der aus externem (also wirtschaftlichen und politischen) Sachverstand gebildet wird, und einem zahnlosen Senat, der alles beschließen darf, was keine Bedeutung hat, und zu allem Stellung nehmen darf. Gewählt wird der Präsident vom externen Sachverstand (Wirtschaftsrat), der Senat darf die Liste erstellen und dann zustimmen. Die Studenten, die schon oft eine entscheidende Stimme hatten, werden die Rektorwahlen nicht mehr beeinflussen. Der Präsident darf, falls er es wünscht, sogar noch die alte (in der demokratischen Verfasstheit geprägte) Bezeichnung “Rektor” tragen.